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Erstklässler in Deutschland haben seit dem 1. August 2026 Anspruch auf acht Stunden Ganztag an fünf Tagen

Von Redaktion Direkt Fokus··Menschen

Flaches, orange verputztes Schulgebäude der Offenen Ganztagsschule Buschfeldstraße in Köln-Holweide hinter einem Zaun.
Die Offene Ganztagsschule Buschfeldstraße in Köln-Holweide, ein Bau des Architekten Johannes Schilling. Foto: Elke Wetzig / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Seit dem 1. August 2026 hat in Deutschland jedes Kind der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung: acht Stunden an allen fünf Werktagen, die Unterrichtszeit eingerechnet. Der Anspruch steht im Achten Sozialgesetzbuch und ist einklagbar. Nach dem dritten Bericht der Bundesregierung zum Ganztagsförderungsgesetz werden bereits rund 1,9 Millionen Grundschulkinder ganztägig betreut — eine Quote von 57 Prozent —, und 74 Prozent der Grundschulen arbeiten als Ganztagsschulen.

Was genau steht Erstklässlern seit dem 1. August 2026 zu?

Der Anspruch umfasst acht Zeitstunden an fünf Werktagen der Woche, wobei der Unterricht angerechnet wird. Er gilt auch in den Ferien; die Länder dürfen allerdings bis zu vier Wochen im Jahr als Schließzeit festlegen. Erfüllen müssen ihn Länder und Kommunen, die dafür Ganztagsschulen, Horte oder andere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nutzen können. Eine Pflicht zur Teilnahme entsteht nicht — Familien entscheiden selbst, ob sie das Angebot annehmen. Der Anspruch wächst jahrgangsweise mit: 2027 kommt die zweite Klasse dazu, 2028 die dritte, und im Schuljahr 2029/30 gilt er für alle Klassenstufen eins bis vier. Das Gesetz dahinter, das Ganztagsförderungsgesetz, wurde bereits 2021 beschlossen; die fünf Jahre bis zum Inkrafttreten waren als Vorlauf für den Ausbau gedacht.

Warum sind 74 Prozent der Schulen Ganztagsschulen, aber nur 57 Prozent der Kinder im Ganztag?

Die beiden Zahlen messen Verschiedenes. Die 74 Prozent zählen Grundschulen, die überhaupt ein Ganztagsformat anbieten; die 57 Prozent zählen Kinder, die es tatsächlich nutzen. Zwischen beiden liegen 17 Prozentpunkte, und dafür gibt es zwei nüchterne Gründe: Eine Schule gilt bereits dann als Ganztagsschule, wenn sie ein Angebot vorhält — nicht erst, wenn dort für jedes Kind ein Platz frei ist. Und weil die Teilnahme freiwillig bleibt, meldet ein Teil der Familien sein Kind gar nicht an. Wer die Umsetzung des Rechtsanspruchs beurteilen will, sollte deshalb die Inanspruchnahme betrachten, nicht die Zahl der Schulen.

Wo im Land fehlen die Plätze — und wo nicht?

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat den Bedarf getrennt nach Landesteilen berechnet. Legt man die 2024 geäußerten Betreuungswünsche der Eltern zugrunde, müssten in Westdeutschland bis zum Schuljahr 2029/30 rund 149.700 zusätzliche Ganztagsplätze entstehen — 45.300 allein in Nordrhein-Westfalen und 42.300 in Bayern. Gemessen an der Zahl der Grundschulkinder ist die Lücke in Schleswig-Holstein mit zehn Prozent am größten, gefolgt von Bremen mit neun und Bayern mit acht Prozent. In allen ostdeutschen Ländern und in Hamburg dagegen reicht die vorhandene Infrastruktur nach dieser Rechnung aus, auch weil dort die Zahl der Grundschulkinder zurückgeht.

Legt man beide Quellen nebeneinander, ergibt sich ein Bild, das keine von ihnen ausspricht: Die bundesweite Quote von 57 Prozent ist der Mittelwert aus 84 Prozent in Ostdeutschland und 51 Prozent in Westdeutschland, ein Abstand von 33 Prozentpunkten. Und der gesamte Ausbaubedarf, den das IW berechnet, liegt im Westen. Der Rechtsanspruch reißt also keine neue Kluft zwischen Ost und West auf — er schließt eine, die seit Jahrzehnten offen ist. Der Osten hat die Hort-Infrastruktur längst, der Westen baut sie jetzt nach.

Wie viel Geld gibt der Bund dazu?

Für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur stellt der Bund bis 2029 rund 3,5 Milliarden Euro bereit. An den laufenden Betriebskosten, die grundsätzlich Sache der Länder sind, beteiligt er sich über erhöhte Umsatzsteueranteile: 135 Millionen Euro im Jahr 2026, zusammen 2,49 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030. Bundesbildungsministerin Karin Prien begründet den Ganztag nicht nur mit der Entlastung berufstätiger Eltern, sondern mit Chancengleichheit: Förderangebote, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote erreichen am Nachmittag auch Kinder, deren Familien sie sonst nicht bezahlen oder organisieren könnten.

Was ist damit noch nicht gelöst?

Der Anspruch gilt, gebaut sind die Plätze damit nicht. Der dritte Bericht der Bundesregierung veranschlagt für das Schuljahr 2029/30 im Mittel rund 264.000 zusätzliche Plätze und nennt je nach Szenario eine Spanne von 166.000 bis 339.000; allein für die erste Klasse im Schuljahr 2026/27 sind es 30.000 bis 65.000. Offen ist außerdem die Ferienbetreuung: Viele westdeutsche Ganztagsschulen arbeiten bislang nur an Schultagen, während das Gesetz höchstens vier Schließwochen im Jahr erlaubt. Wie viele Kinder im ersten Jahr tatsächlich einen Platz bekommen haben, wird erst der vierte Bericht der Bundesregierung zeigen, der für Dezember 2026 angekündigt ist.

Quellen

Dieser Artikel stützt sich auf zwei voneinander unabhängige Quellen:

  1. Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Rechtsanspruch auf Ganztag startet zum 1. August 2026 (Pressemitteilung vom 30. Juli 2026) (Primärquelle)
  2. Wido Geis-Thöne: Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder — in Westdeutschland ist noch ein Ausbau nötig, IW-Report Nr. 7, Institut der deutschen Wirtschaft, 25. Februar 2026 (unabhängige Quelle)