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Lungenkrebs-Screening ist seit dem 1. April 2026 Kassenleistung für stark rauchende 50- bis 75-Jährige

Von Redaktion Direkt Fokus··Wissen

Computertomograph in einem Untersuchungsraum
Computertomograph in einem Untersuchungsraum. Foto: MC2 Todd Frantom / U.S. Navy via Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Seit dem 1. April 2026 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland ein jährliches Lungenkrebs-Screening für stark rauchende Menschen zwischen 50 und 75 Jahren. Untersucht wird mit einer Niedrigdosis-Computertomographie. In internationalen Studien senkte diese Untersuchung die Lungenkrebssterblichkeit in der Zielgruppe um rund 20 Prozent.

Wer hat Anspruch auf die Untersuchung?

Anspruch haben Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre lang geraucht haben, dabei auf mindestens 15 Packungsjahre kommen und entweder noch rauchen oder vor weniger als zehn Jahren aufgehört haben. Ein Packungsjahr entspricht einer Schachtel Zigaretten pro Tag über ein Jahr; wer zwei Schachteln täglich raucht, erreicht 15 Packungsjahre in siebeneinhalb Jahren.

Bemerkenswert an dieser Definition ist, dass drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen — Dauer, Menge und zeitlicher Abstand zum Rauchstopp. Wer erst mit 40 angefangen hat und mit 60 sehr viel raucht, erreicht die Packungsjahre, aber nicht die 25 Jahre Dauer. Wer vor zwölf Jahren aufgehört hat, fällt heraus, obwohl das Risiko nach einem Rauchstopp nur langsam sinkt. Die Kriterien bilden das Studienkollektiv ab, aus dem der Nutzennachweis stammt — nicht die gesamte Risikogruppe.

Warum ist Früherkennung bei Lungenkrebs so wichtig?

Weil die Erkrankung lange keine Beschwerden macht. In Deutschland erkranken jedes Jahr rund 57.000 Menschen an Lungenkrebs, ganz überwiegend infolge langjährigen starken Zigarettenkonsums. Wird der Tumor erst entdeckt, wenn er Husten, Atemnot oder Schmerzen verursacht, hat er meist bereits gestreut. Im CT lassen sich Herde dagegen in einem Stadium erkennen, in dem sie noch keine Symptome verursachen — und in dem eine Heilung möglich ist.

Welche Qualitätsvorgaben gelten?

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat besondere Anforderungen an Personal und Technik festgelegt. Beteiligte Radiologinnen und Radiologen müssen eine gesonderte Qualifikation nachweisen; für auffällige Befunde ist eine Zweitbefundung durch spezialisierte Fachleute verpflichtend. Auch an die CT-Geräte und an die eingesetzte Befundungssoftware werden definierte Standards gestellt. Diese Vorgaben sind der Grund, warum das Programm nicht in jeder radiologischen Praxis angeboten wird.

Was spricht dagegen — und was löst das Screening nicht?

Ein CT findet auch das, was harmlos ist. Ein erheblicher Teil der entdeckten Rundherde stellt sich in der Abklärung als gutartig heraus; bis das feststeht, folgen Kontrolluntersuchungen, manchmal Eingriffe, und in jedem Fall Wochen der Ungewissheit. Hinzu kommt die Überdiagnose: Tumoren, die so langsam wachsen, dass sie zu Lebzeiten nie Beschwerden gemacht hätten, werden gefunden und behandelt. Und jede CT-Untersuchung bedeutet eine Strahlendosis, auch wenn sie beim Niedrigdosis-Verfahren gering ist.

Vor allem aber ersetzt das Screening keinen Rauchstopp. Die 20 Prozent Sterblichkeitssenkung beziehen sich auf die Lungenkrebssterblichkeit innerhalb der untersuchten Gruppe — sie beseitigen weder das erhöhte Risiko für Herzinfarkt und COPD noch die vier von fünf Lungenkrebstoten, die auch mit Screening nicht verhindert werden. Die wirksamste Einzelmaßnahme bleibt, mit dem Rauchen aufzuhören; das Screening ist die zweitbeste.

Wie kommt man zu einem Termin?

Über die Hausärztin oder den Hausarzt. Vor der ersten Untersuchung ist ein ärztliches Aufklärungsgespräch vorgeschrieben, in dem Nutzen und Risiken erläutert werden; erst danach kann die Überweisung an eine zugelassene radiologische Einrichtung erfolgen. Die Untersuchung wird jährlich wiederholt, bei kontrollbedürftigen Befunden auch früher.

Quellen

Dieser Artikel stützt sich auf zwei voneinander unabhängige Quellen:

  1. Gemeinsamer Bundesausschuss: Lungenkrebs-Früherkennung bei starken Raucherinnen und Rauchern wird Kassenleistung (Primärquelle)
  2. Deutsches Krebsforschungszentrum: Neues Lungenkrebs-Screening für starke Raucherinnen und Raucher startet zum 1. April (26. März 2026) (unabhängige Quelle)